Taxi Oberfranken
Krankenfahrten

Krankenfahrten —
verständlich erklärt

Wir zeigen Ihnen, welche Angaben Ihr Arzt oder die behandelnde Einrichtung auf dem Transportschein (siehe unten) eintragen muss und wie die Abwicklung mit der Krankenkasse erfolgt.

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Arztpraxis stellt den Transportschein aus

Der behandelnde Arzt oder die zuständige Klinik füllt den Transportschein vollständig aus und unterschreibt ihn.

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Sie reichen den Transportschein ein

Bei genehmigungspflichtigen Fahrten muss der Transportschein vor der ersten Fahrt an die Krankenkasse gesendet werden — per Post, E‑Mail oder Fax. Die Krankenkasse erteilt anschließend die Kostenübernahmebestätigung.

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Wir fahren Sie und kümmern uns um alles Weitere

Sie senden uns einfach ein Foto der Unterlagen (Transportschein, Kostenübernahmebestätigung der Krankenkasse) per WhatsApp oder E‑Mail zu. Anschließend setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung und planen Ihre Fahrten.

Die wichtigen Felder auf dem Transportschein

Starten Sie die Anleitung — wir führen Sie mit einer kurzen Animation durch jedes Feld. Sie können jederzeit pausieren oder vor- und zurückspringen.

Musterhafte Verordnung einer Krankenbeförderung (Transportschein)

Amtliches Muster (7.2020) · „MUSTER"-Wasserzeichen — zu Demonstrationszwecken.

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Zuzahlungspflicht

Auf dem Transportschein muss entweder „zuzahlungspflichtig" oder „zuzahlungsfrei" angekreuzt sein — eines der beiden Felder ist zwingend erforderlich.

Mehr zu Zuzahlung & Befreiung
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Hinfahrt / Rückfahrt

Der Arzt kreuzt an, ob nur Hin-, nur Rück- oder beide Fahrten verordnet werden.

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Grund der Beförderung

Der Arzt kreuzt den passenden Beförderungsgrund (a–f) an. Wichtig: Die Gründe d, e und f sind genehmigungspflichtig — hier muss die Krankenkasse vorab zustimmen.

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Behandlungstag

Das Datum der Behandlung muss eingetragen sein — ohne Datum ist der Transportschein ungültig. Falls nötig, trägt der Arzt auch die Frequenz ein (z. B. „3× pro Woche") sowie die Behandlungsstätte.

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Taxi / Mietwagen

Damit wir Sie fahren dürfen, muss auf dem Transportschein „Taxi/Mietwagen" angekreuzt sein. Nur dann können wir direkt mit der Krankenkasse abrechnen.

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Rollstuhl

Wenn Sie rollstuhlgebunden sind, muss dieses Feld angekreuzt sein. Dann setzen wir ein rollstuhlgerechtes Fahrzeug für Ihre Fahrt ein.

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Stempel und Unterschrift

Damit der Transportschein gültig ist, müssen Stempel und Unterschrift des Arztes eingetragen sein. Ohne beides ist der Transportschein nicht gültig.

Zuzahlung — kurz erklärt

Was bedeutet „zuzahlungspflichtig" bzw. „zuzahlungsfrei"? Hier die drei wichtigsten Punkte in Kürze.

Wer zahlt?

Alle gesetzlich Versicherten zahlen 10 % der Fahrtkosten — mindestens 5 €, höchstens 10 € pro Fahrt.

Wer ist befreit?

Menschen mit einer Zuzahlungsbefreiung der Krankenkasse müssen nichts zuzahlen.

Was braucht man?

Bei Befreiung bitte den Befreiungsausweis oder die Bestätigung der Krankenkasse bei der Fahrt vorlegen.

Brauche ich eine Genehmigung?

Nicht jede Krankenfahrt muss vorab bei der Krankenkasse genehmigt werden. Prüfen Sie hier, was für Sie gilt.

Keine Genehmigung nötig

  • Stationäre Fahrten (Krankenhaus-Aufnahme oder Entlassung)
  • Pflegegrad 4 oder 5
  • Schwerbehindert mit Merkzeichen aG, Bl oder H und Pflegegrad 3
  • Fahrten zu Hospizen (Grund c)
Schein einfach beim Fahrdienst abgeben — wir kümmern uns um den Rest.
Unser Tipp

Auch ohne Genehmigungspflicht empfehlen wir Ihnen, sich von der Krankenkasse eine Kostenübernahme-Zusage ausstellen zu lassen — nicht Pflicht, aber sehr hilfreich. So ist im Bedarfsfall alles abgesichert und es entsteht weniger Aufwand für Sie und uns.

Vorab genehmigungspflichtig

  • Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie (Grund d)
  • Dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung bei Behandlungen über 6 Monate (Grund e)
  • KTW-Fahrten mit medizinischem Grund (Grund f)
Wichtig

Den Transportschein vor der Fahrt bei der Krankenkasse einreichen — per Post, E‑Mail oder Online‑Portal.

Fahrten sind erst nach schriftlicher Genehmigung möglich.

Ohne Zusage übernimmt die Krankenkasse die Kosten nicht — die Fahrt muss dann selbst bezahlt werden.

Der Ablauf Schritt für Schritt

Vom Arzttermin bis zur Abrechnung — so funktioniert es.

  1. 1

    Arzt stellt Verordnung aus

    Ihr Arzt füllt den Transportschein aus und unterschreibt ihn.

  2. 2

    Sie reichen den Schein bei der Krankenkasse ein

    Sie

    Bei genehmigungspflichtigen Fahrten (Zeilen d, e, f auf dem Schein): Schein vor der ersten Fahrt zur Krankenkasse — gern per Post oder über das Online-Portal Ihrer Kasse.

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    Krankenkasse erteilt Genehmigung

    Die Kasse schickt Ihnen eine schriftliche Kostenübernahme-Zusage zurück.

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    Wir fahren Sie

    Wir

    Anruf genügt — wir übernehmen die Abholung und bringen Sie sicher zum Termin und zurück.

  5. 5

    Direkte Abrechnung mit der Krankenkasse

    Wir

    Sie zahlen nur den gesetzlichen Eigenanteil (10 % der Fahrtkosten, mindestens 5 €, höchstens 10 € pro Fahrt) — den Rest rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.

Fragen zum Ablauf? Wir helfen gerne.

Rufen Sie an — wir klären gemeinsam, ob Ihre Fahrt genehmigt werden muss und wie die Einreichung bei Ihrer Krankenkasse am einfachsten läuft.